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Ich möchte mit jemandem reden, aber wo soll ich anfangen?

Sie sind schon hier, der erste Schritt ist bereits getan. Der nächste Schritt ist, Kontakt mit mir aufzunehmen. Beide Schritte sind riesengroß.
Die Psychologie kann in vielen Situationen Unterstützung bieten. Verschwiegenheit ist gesetzlich gesichert. Sie bestimmen, wann die Arbeit mit der Psychologin/dem Psychologen beginnt und endet. Sie bestimmen Themen, Ziele und Intensität. Es handelt sich um einen professionellen Dienst.

Wie läuft eine Sitzung ab? Wie viele Sitzungen werde ich ungefähr brauchen?

Die Sitzungen dauern jeweils 50 Minuten. Zu Beginn sind viele Informationen erforderlich, um mit der Arbeit beginnen und eine Behandlung planen zu können.
Die Frequenz der Sitzungen und die Dauer der Behandlung hängen von den gesetzten Zielen und den vorhandenen Schwierigkeiten ab. Zu Beginn der Behandlung wird es intensiver sein, mit der Zeit werden jedoch weniger Sitzungen notwendig sein, bis die Behandlung abgeschlossen werden kann.

Kann man eine Förderung beantragen?

Seit dem 1. Januar 2024 haben alle in Österreich versicherten Menschen einen Anspruch auf klinisch-psychologische Behandlungsleistungen. Um eine Rückerstattung der Kosten zu erhalten, ist ein Antrag mit bestimmten Informationen notwendig. Die ÖGK hat Informationen dazu auf der Website ÖGK Kostenzuschuss.

Für Kinder und Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr ist das Projekt „Gesund aus der Krise” eine gute Möglichkeit. Es handelt sich um 15 kostenlose Behandlungseinheiten, die einmalig in Anspruch genommen werden können. Anmeldung auf der Website Gesund aus der Krise.

Seit 2026 haben auch Versicherte der ÖGK, SVS oder BVAEB die Möglichkeit, einen Kassenplatz für eine klinisch-psychologische Behandlung in Anspruch zu nehmen.
Anmeldung auf der Website Psyhelp.

Was sind meine Rechte als Klient?

  • Die behandelte Person hat ein Recht auf Auskunft über die Behandlung, insbesondere über Art, Dauer, Frequenz, Auswirkungen und Entgelt. Die psychologischen Tätigkeiten werden nur mit Zustimmung der behandelten Person angewendet.
  • Der/die Klinische PsychologIn hat KlientenInnen bei Verdacht des Vorliegens einer somatischen Erkrankung während der Behandlung, auf die Notwendigkeit einer ärztlichen Behandlung ausdrücklich hinzuweisen.
  • Klinische PsychologInnen sind an das Berufsgeheimnis gebunden und unterliegen der Verschwiegenheitspflicht (lt. PsychologInnengesetz 2013).
  • Für die Erstellung von psychologischen Gutachten folgen Klinische PsychologInnen eigens dafür festgelegten Richtlinien (Datenschutz, Freiwilligkeit der KlientInnen soweit vom Gesetz nicht anders geregelt, Dokumentation, etc.) und sind verpflichtet, den KlientInnen die Grenzen der Verschwiegenheitspflicht darzulegen.
  • Klinische PsychologInnen sind verpflichtet sich an das Psychologengesetz und die Ethikrichtlinien des Psychologenbeirates zu halten.

Welchen Unterschied gibt es zwischen Psychologe:in, Psychotherapeut:in und Psychiater:in?

Psychiater:innen haben Medizin studiert und sich auf das Fachgebiet der Psychiatrie spezialisiert. Sie arbeiten in Krankenhäusern, Praxis oder Beratungsstellen und behandeln Klient:innen mit Gesprächen und häufig mit Psychopharmaka.

Psycholog:innen haben Psychologie studiert und dabei Kenntnisse über Biologie, Soziologie, Entwicklung, Störungen und Psychopharmaka erworben. Sie dürfen keine Medikamente verschreiben. Sie können in unterschiedlichen Bereichen arbeiten, beispielsweise in Schulen, Krankenhäusern, Beratungsstellen oder Personalabteilungen. Die Ausbildung in Klinischer Psychologie und Gesundheitspsychologie wird erst nach abgeschlossenem Studium absolviert.

Die Psychotherapieausbildung beinhaltet ein Propädeutikum, das für alle Therapiemethoden gilt, eine Ausbildung in einer bestimmten Methode sowie Praxis unter Supervision. Für die Ausbildung zur Psychotherapeutin bzw. zum Psychotherapeuten ist kein bestimmtes Studium erforderlich. Es können Ärzt:innen oder Psycholog:innen sein oder Personen aus anderen Studienbereichen.

Wie kann ich wissen welche Fachperson ich brauche?

Meine Empfehlung ist, dass Sie sich ausreichend informieren. Wir Psychologen sind dazu verpflichtet, Ihnen mitzuteilen, ob Sie eine andere Fachperson benötigen.

Sie dürfen auch eine Beratungsstelle aufsuchen. In Graz gibt es verschiedene Beratungsstellen, bei denen Sie Erstgespräche führen können. Die Beratungsstellen werden Ihnen anschließend eine Therapie, einen Psychologen oder einen Psychiater empfehlen.
Dieses Service ist kostenlos und freiwillig. Mehr Informationen zu Angeboten für die psychische Gesundheit erhalten Sie bei der Psychiatrie-Koordinationsstelle „Plattform Psyche“.